L-QIF: Neue Schweizer Fondskategorie
Einführung neuer Schweizer Fondskategorie L-QIF ab 1. März 2024
Gemäss heutiger Medienmitteilung des Staatssekretariat für internationale Finanzfragen («SIF») wird mit dem Limited Qualified Investors Fund («L-QIF») eine neue Art eines Schweizer Anlagefonds lanciert. Die per 1. März geltenden Änderungen des Kollektivanlagengesetzes (KAG) sowie der Kollektivanlagenverordnung (KKV) erlauben die Strukturierung der neuen Fondskategorie.
In unserer Medienmitteilung finden Sie weitere Informationen zum L-QIF.